REACH
Stoffe, die komplett ausgenommen von REACH sind:
- Stoffe unter 1 t/a
- Abfall
- Nicht isolierte Zwischenprodukte
- Radioaktive Stoffe
- Polymere
- Stoffe im Transit
Stoffe, die von der Registrierung ausgenommen sind:
- Stoffe in der Human- oder Tiermedizin
- Stoffe im Lebensmittel- oder Futtermittelbereich
- Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe
- Reimporte von bereits registrierten Stoffen
- Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurück gewonnen werden (soweit der ursprüngliche Stoff registriert ist)
- Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung
- Stoffe des Anhangs IV (z.B. Wasser, Zucker, Ascorbinsäure) und des Anhangs V (z.B. als ungefährlich anzusehende Naturstoffe) der REACH-Verordnung